Rentenpunkte berechnen & verstehen

Die Rentenformel entschlüsselt: Erfahre, wie deine Rentenpunkte berechnet werden und was deine Rente am Ende wert ist.

So berechnet sich deine Rente

Die Rentenformel ist einfacher als du denkst. Sie besteht aus vier Faktoren:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

1

Entgeltpunkte (EP)

Dein persönliches Gehalt im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Bei Durchschnittsverdienst = 1,0 Punkte/Jahr. Verdienst du 150% des Durchschnitts = 1,5 Punkte/Jahr.

2

Zugangsfaktor (ZF)

Normalerweise 1,0 bei Renteneintritt zum Regelalter (67). Früherer Eintritt = Abzüge (0,3% pro Monat), späterer Eintritt = Zuschlag (0,5% pro Monat).

3

Aktueller Rentenwert (aRW)

Der Geldwert eines Rentenpunktes. Wird jährlich angepasst. Aktuell (2025): 39,32 € pro Punkt. Ab 2025 gilt ein einheitlicher Wert für Ost und West.

4

Rentenartfaktor (RAF)

Abhängig von der Art der Rente. Altersrente = 1,0. Teilweise Erwerbsminderungsrente = 0,5. Volle Erwerbsminderungsrente = 1,0.

Wofür gibt es Rentenpunkte?

Nicht nur durch Arbeit sammelst du Rentenpunkte. Es gibt zahlreiche weitere Anrechnungszeiten.

Tatbestand Rentenpunkte / Jahr Details
Erwerbstätigkeit 0,2 – 2,13* Je nach Höhe des Bruttoeinkommens im Verhältnis zum Durchschnitt
Kindererziehungszeiten 1,0 pro Kind/Jahr 3 Jahre für Kinder ab 1992, 2,5 Jahre für ältere Kinder (Mütterrente)
Pflege von Angehörigen bis 1,0 Abhängig vom Pflegegrad und Pflegeumfang (mind. 10 Std./Woche)
Wehrdienst / Freiwilligendienst ca. 0,75 Wird als Pflichtbeitragszeit angerechnet
Arbeitslosigkeit (ALG I) ca. 0,8 80% des letzten Bruttoeinkommens als Bemessungsgrundlage
Ausbildung / Studium 0 (Anrechnungszeit) Zählt als Anrechnungszeit (max. 8 Jahre), erhöht die Grundbewertung
Minijob (mit Aufstockung) ca. 0,15 Bei Verzicht auf Aufstockung: nur ca. 0,07 Punkte
Versorgungsausgleich variabel Bei Scheidung werden Rentenanwartschaften geteilt
Freiwillige Beiträge bis 2,13* Min. 96,72 €/Monat, max. 1.404,30 €/Monat (2025)

* Maximum durch Beitragsbemessungsgrenze begrenzt

Berechne deine Rente

Gib deine Daten ein und erfahre, mit wie vielen Rentenpunkten und welcher monatlichen Rente du rechnen kannst.

Deine Angaben

Sonderzeiten (optional)

Deine geschätzte monatliche Rente (brutto) 0 €

Detailberechnung

Entgeltpunkte gesamt 0
davon aus bisheriger Arbeit 0
davon aus zukünftiger Arbeit 0
davon Sonderzeiten 0
Zugangsfaktor 1,000
Aktueller Rentenwert 39,32 €

⚠️ Netto-Abzüge beachten

Von der Bruttorente gehen noch Krankenversicherung (~7,3%) und Pflegeversicherung (~3,4%) ab. Zudem ist die Rente steuerpflichtig (2025: 83,5% steuerpflichtiger Anteil).

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Typische Rentenberechnungen

So viel Rente bekommen verschiedene Einkommensgruppen nach unterschiedlichen Beitragsjahren.

Bruttojahresgehalt 30 Jahre 35 Jahre 40 Jahre 45 Jahre
25.000 € 650 € 758 € 867 € 975 €
35.000 € 911 € 1.063 € 1.214 € 1.366 €
45.358 € (Durchschnitt) 1.180 € 1.376 € 1.573 € 1.769 €
55.000 € 1.431 € 1.669 € 1.907 € 2.145 €
70.000 € 1.821 € 2.125 € 2.428 € 2.731 €
90.000 €+ (BBG) 2.131 € 2.486 € 2.841 € 3.196 €

Alle Werte sind Brutto-Monatsrenten bei Renteneintritt mit 67 (Zugangsfaktor 1,0). Vereinfachte Berechnung mit Rentenwert 39,32 €.

Häufige Fragen zu Rentenpunkten

Für 1.500 € brutto Monatsrente brauchst du bei aktuellem Rentenwert (39,32 €) genau 38,15 Entgeltpunkte. Bei Durchschnittsgehalt bedeutet das ca. 38 Beitragsjahre.

Ja, über freiwillige Beiträge. Ab 50 Jahren kannst du auch Ausgleichszahlungen für Abschläge bei frühem Renteneintritt leisten. Der Mindestbeitrag liegt bei 96,72 €/Monat, der Höchstbeitrag bei 1.404,30 €/Monat (2025).

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe gesammelten Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Wer mehr Punkte gesammelt hat, gibt die Hälfte der Differenz ab.

Ja, durch die Beitragsbemessungsgrenze. 2025 liegt diese bei 96.600 € (West). Das bedeutet max. ca. 2,13 Rentenpunkte pro Jahr, egal wie viel darüber verdient wird.

Innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt. Die Rente wird dann anteilig von jedem Land gezahlt (pro-rata-Berechnung).

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